Verkehrsrecht - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Gutachtenbasis: Sofern die in Anspruch genommene Versicherung ihre Eintrittspflicht bestätigt und den entstandenen Schaden auf Basis des Sachverständigengutachtens reguliert hat, können weitergehende Ansprüche des Geschädigten bestehen. Für den Fall, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde und dies nachgewiesen werden kann (z.B. durch Fotos, Belege über den Erwerb von Ersatzteilen oder Reparaturrechnungen etc.), besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Wird das Fahrzeug in eine Reparaturwerkstattt gegeben, besteht alternativ ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur.
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