Für die Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts (z.B. Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
BGH, Beschl. v. 06.12.2012 - IX ZB 84/12
Dr. PHILIPP BECKMANN - RECHTSANWALT UND NOTAR
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