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Insolvenzanfechtung

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Für die Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts (z.B. Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

BGH, Beschl. v. 06.12.2012 - IX ZB 84/12


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